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Schriftdolmetschen

Was ist Schriftdolmetschen?

Was ist Schriftdolmetschen?

Schriftdolmetscher unterstützen hörgeschädigte Menschen, indem sie eine Kommunikationsbrücke zur Interaktion mit Hörenden bilden.

Mithilfe neuester Technik wird vor Ort das gesprochene Wort verschriftlicht und auf ein Endgerät (z. B. Laptop, Tablet, Smartphone, etc.) übertragen, sodass man zeitgleich mitlesen kann. Bei größeren Veranstaltungen besteht auch die Möglichkeit eine Übertragung auf eine Leinwand über einen Beamer durchzuführen. Falls erwünscht, erhält der Kunde eine überarbeitete Mitschrift der Rede oder des Vortrages. Insbesondere bei längeren Sitzungsterminen ist dies eine Entlastung.

Wie funktioniert das Schriftdolmetschen?

Wie funktioniert das Schriftdolmetschen?

Derzeit gibt es drei verschiedene Arten von Dolmetschtechniken:

  • konventionelle Methode (normale Computer-Tastatur)
  • Maschinenstenografie (Stenografie-Tastatur)
  • Spracherkennung

Bei der computergestützten Stenografie wird das gesprochene Wort in einzelne Silben zerlegt. Bei allen Einsätzen arbeite ich mit der Stenografie-Tastatur, welche über 38 Tasten verfügt und so aufgebaut ist, dass die Silben möglichst effizient eingegeben werden können. Mittels komplexer Tastenkombinationen und Kürzel wird dadurch ein Fließtext generiert.

Einsatzbereiche des Schriftdolmetschens

Was sind die Einsatzbereiche des Schriftdolmetschens?

Als Schriftdolmetscherin begleite und unterstütze ich Sie überall dort, wo es nötig ist:

  • In der Schule
  • Beim Studium
  • Bei der Aus- und Weiterbildung
  • Bei Fortbildungen und Seminaren
  • Auf der Arbeit
  • Auf Betriebsversammlungen, Mitarbeiterbesprechungen
  • Bei Sitzungen und Konferenzen
  • Bei Vorstellungsgesprächen
  • Bei Telefon- und Videokonferenzen
  • Bei Arztbesuchen oder im Krankenhaus
  • Vor Gericht
  • Bei Terminen auf Ämtern
Wer zahlt?

Wer zahlt?

Wenn die Kosten nicht anderweitig (z. B. von einer Firma) übernommen werden, haben hörgeschädigte Menschen einen gesetzlichen Anspruch auf eine Kostenübernahme, welche an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist.

Die Regelung des gesetzlichen Anspruchs der Kommunikationshilfe für Hörgeschädigte ist in den Sozialgesetzbüchern SGB I bis SGB XII verankert. Aber auch das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BBGG) und die Kommunikationshilfeverordnung (KHV) bilden eine Grundlage dafür. Es gibt eine Vielzahl möglicher Träger, ob Krankenkasse, die Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit.

Ich stehe Ihnen bei der Beantragung von Schriftdolmetscherleistungen gerne beratend und unterstützend zur Seite.